Bei Reisen, die durch die Aktivferien AG durchgeführt werden, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aktivferien AG.
Anmeldungen müssen mittels Anmeldetalon, schriftlich oder telefonisch vorgenommen werden. Mit der Anmeldung werden den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, Bestandteil des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und dem Bergführer Jürg Trummer zugestimmt. Nach Eintreffen der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung.
Exkl. sind jeweils die Anreise des Gastes und allfällige Zusätzliche Kosten (Bus, Bahntickets, Aufpreise bei Gebietswechsel…)
Als Richtwert für die Preise gilt ein Tagesansatz von CHF 650.- pro Tag plus Spesen. Bei Gipfeltouren gilt der jeweilige Gipfeltarif.
Für Touren/Reisen welche auf der Webseite ausgeschrieben sind, ist jeweils eine Mindestteilnehmerzahl notwendig. Die Mindestteilnehmerzahl ist bei den Preisen auf der Webseite ersichtlich. Soll die Tour/Reise bei weniger Teilnehmern trotzdem durchgeführt werden, wird ein Zuschlag zur Selbstkostendeckung in Rechnung gestellt.
Auf Wunsch ist es bei fast allen Touren/Reisen bei welchen wir in Hotels übernachten möglich ein Einzelzimmer zu buchen. Der Aufpreis für ein Einzelzimmer geht zu Lasten des Gastes.
In den folgenden Fällen behalte ich mir das Recht vor, die auf meiner Website angegebenen Preise zu ändern:
Der gesamte Betrag muss spätestens bei Tourenbeginn beglichen sein.
Kann der Gast die Tour nicht antreten, werden folgende Rücktrittskosten berechnet:
Der gesamte Betrag muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn beglichen sein. Eine Anzahlung ist jeweils gemäss Programm zu errichten.
Kann der Gast die Tour/Reise nicht antreten, werden Ihm bei Auslandreisen folgende Rücktrittskosten berechnet:
Die Kosten für Flugtickets und Gebühren für bereits eingeholte und ausgestellte Flugtickets werden immer zu 100% in Rechnung gestellt.
Massgebend zur Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Annullation.
Sollten Sie Ihre Reise oder Tour aus irgendeinem Grund abbrechen oder während der Reise/Tour Änderungen an den Leistungen vornehmen wollen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
In dringenden Fällen, wie etwa bei Krankheit, Unfall oder im Falle einer schweren Erkrankung oder des Todes eines Angehörigen, werde ich Sie so gut wie möglich bei der Organisation Ihrer Rückreise unterstützen. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch die Bedingungen und Hilfestellungen Ihrer Reiseversicherung.
Für alle zusätzlichen Kosten, die durch einen Reiseabbruch oder Änderungen der Reiseleistungen entstehen, sind Sie selbst verantwortlich.
Beteiligen sich an einer Reise/Tour zu wenig Teilnehmer, ist der Bergführer Jürg Trummer berechtigt, die Reise/Tour bis spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn abzusagen oder gegebenenfalls in einem abgeänderten Rahmen durchzuführen. Dies kann z.B. bedeuten, dass eine Tourenwoche um einen Tag verkürzt wird, jedoch bei unverändertem Preis und Leistung.
Im Falle einer Absage der Reise/Tour durch Jürg Trummer wird Ihnen der bereits bezahlte Betrag vollständig zurückerstattet (mit Ausnahme von bereits getätigten Zahlungen). Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Liegen andere Umstände vor (z.B. höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, Unwetter etc.), welche die Durchführung der Tour/Reise verhindern, so kann der Bergführer Jürg Trummer kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall gelten die oben genannten Annullationsbedingungen.
Sofern die Durchführung zumutbar und die Sicherheit gewährleistet ist, finden sämtliche Touren grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Teilnehmer muss aber zu Programm- und insbesondere Gebietsänderungen bereit sein. Es ist dem Bergführer vorbehalten, das Programm abzuändern. Eventuelle Mehrkosten werden dem Teilnehmer verrechnet.
Der Teilnehmer ist verantwortlich für genügenden Versicherungsschutz. Neben einer umfassenden und auch für diese Tour/Reise voll gültigen Unfall- und Krankenversicherung (mit Einschluss von Ausland, Hochgebirgsrisiko, Bergungs- und Rettungskosten) ist eine Reiseannullationskosten-Versicherung dringend empfohlen. Diese Versicherungen müssen vom Teilnehmer selber abgeschlossen werden.
Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller erforderlichen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen. Damit Ihre Reisedokumente korrekt ausgestellt werden, müssen Sie bei der Buchung Ihre Namen und Vornamen genau nach den Angaben in Ihrem Reisepass angeben. Wenn die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit denen im Reisepass übereinstimmen, kann es zu einer verweigerten Einreise oder einer zwangsweisen Rückführung kommen, deren Kosten Ihnen in Rechnung gestellt werden. Sollten aufgrund abweichender Angaben in der Buchung neue Reisedokumente (z.B. Flugtickets) ausgestellt werden müssen, sind die damit verbundenen Kosten ebenfalls von Ihnen zu tragen.
Wir geben Ihnen Informationen zu den allgemeinen Gepäckbestimmungen. Beachten Sie bitte, dass einige Fluggesellschaften zusätzliche Gebühren für Reisegepäck erheben, die nicht im Reisepreis enthalten sind. Auch für Übergepäck oder zusätzliche Gepäckstücke können weitere Kosten anfallen. In manchen Fällen ist der Transport von Übergepäck nur nach vorheriger Anmeldung möglich, und es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Anmeldung vorzunehmen.
Durch Ihre Buchung anerkennen Sie die Gefahr im Gebirge. Auch ein hochqualifizierter Bergführer ist nicht unfehlbar, denn ausserhalb von markierten Wegen wird er mit Grenzbereichen konfrontiert, die niemals voll beherrschbar sind. Meine Aufgabe kann es daher nur sein, das Risiko auf ein Minimum zu beschränken.
Der Bergführer Jürg Trummer haftet nicht für Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrages, wenn diese auf Versäumnisse des Teilnehmers, unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder Änderungen durch Dritte (wie Wetter, Streiks oder Flugplanänderungen) zurückzuführen sind.
Falls Sie während der Reise oder Tour eine Beanstandung haben, sollten Sie diese umgehend vor Ort dem Bergführer melden.
Die Teilnehmer müssen sich an die lokalen Sitten und Gebräuche anpassen. Der Bergführer kann Teilnehmer, die die Gruppe stören oder sich nicht anpassen, von der Reise ausschliessen. Rückreisekosten sind vom Teilnehmer zu tragen, und der Reisepreis wird nicht erstattet.
Für bestimmte Touren/Reisen ist eine gute körperliche Verfassung erforderlich. Wenn ein Teilnehmer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann er ausgeschlossen werden. Auch in diesem Fall trägt der Teilnehmer die Rückreisekosten, und der Preis für die Tour wird nicht zurückerstattet.
Die Teilnehmer müssen gegenseitigen Respekt und Hilfsbereitschaft zeigen. Zudem dürfen sie ohne Zustimmung des Bergführers keine Informationen über Unfälle oder Teilnehmer an die Öffentlichkeit weitergeben.
Trotz sorgfältiger Planung kann es aufgrund unvorhersehbarer oder unkontrollierbarer Ereignisse zu Verspätungen bei der Rückreise kommen. Daher sollten Sie für den Rückkehrtag sowie für den Folgetag bei Reisen in andere Kontinente keine wichtigen Verpflichtungen einplanen, deren Nichteinhaltung erhebliche Konsequenzen haben könnte.
Ich bin laufend daran tolle Bilder und Videos während den Touren zu erstellen. Darauf sind teilweise einzelne Personen erkennbar. Dieses Material stelle ich Ihnen nach der Tour gerne zur Verfügung. Ebenfalls benutze ich dieses Bild- / Videomaterial für meine eigenen Werbezwecken z.B. Internet, Prospekte, Sozial Media etc. Möchten Sie als Teilnehmer nicht auf Bildern oder Video erscheinen, so teilen Sie mir dies mit. Sämtliche Bildrechte bleiben bei Jürg Trummer.
Als ausschliesslicher Gerichtsstand ist Thun im Kanton BE / Schweiz, vereinbart. Er gilt für alle Streitfälle, gleich welche Nationalität der Teilnehmer besitzt und wo sich der Schadenort befindet.
Anwendbar ist das Schweizer Recht.
Spiez, 27. November 2024